Vorsorgeberatung

Vorsorgeberatung bedeutet:

  • Rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung)
  • Medizinische Vorsorge (Patientenverfügung, Organspende, Körperspende)
  • Pflegevorsorge (eigenes Vermögen einsetzen oder Versicherungslösung)

Vorsorge zu treffen bedeutet hier, unter allen Umständen – besonders in Extremsituationen selbstbestimmt entscheiden und Handeln zu können. Insbesondere dann, wenn ich temporär oder auf Dauer, aus welchem Grund auch immer (Krankheit / Demenz, Unfall, Koma, Schlaganfall) NICHT in der Lage bin, für mich selbst zu entscheiden will ich, dass mir vertraute Menschen meine höchst persönlichen Angelegenheiten so regeln, wie ich es gewollt und getan hätte.

Aber warum ist eine Vollmacht überhaupt nötig?

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass ein erwachsener und geschäftsfähiger Mensch in Deutschland durch einen Anderen nur vertreten werden kann, wenn diesem vom Vertretenen eine Vollmacht erteilt wurde. Durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht kann jeder Erwachsene genaue, individuelle Anweisungen für den Fall erteilen, dass er / sie selbst temporär oder auf Dauer nicht in der Lage ist, zu entscheiden und zu handeln. Gleichzeitig hat die Vorsorgevollmacht den Effekt, dass eine staatlich, vom Vormundschaftsgericht angeordnete Betreuung gem. §1896ff. in aller Regel ausgeschlossen wird. Denn wer will schon in einer Notsituation höchstpersönliche Belange durch einen Fremden entschieden wissen?!

Dass solche Situationen keine Einzelfälle sind, zeigt die Anzahl von mehr als 500.000 neuen Betreuungsfällen im Jahr 2016 und über 3 Millionen aktuell bestehenden staatlichen Betreuungen in Deutschland. Der „Klassiker“ ist hier die schwere Verletzung oder ein Schlaganfall, wo der Betroffene nach der Lebensrettung keine Anweisungen über die weitere Behandlung erteilen kann. Hat hier der Ehepartner keine Vorsorgevollmacht und kann diese nicht innerhalb kurzer Zeit im Wortlaut dem Krankenhaus zur Verfügung stellen, wird ein Antrag auf staatliche Betreuung gestellt.

Aus professioneller Sicht noch verheerender ist es, wenn Angehörige vom Gericht als Betreuer bestellt werden. Dies zu erklären ist besonderer Bestandteil der persönlichen Beratung.

Trotzdem ist es möglich, die Vorsorgevollmacht durch eine Betreuungsverfügung zu ergänzen, um die Betreuung durch einen „Fremden“ auszuschließen.

Ergänzt wird die Vorsorgevollmacht durch die Patientenverfügung. In diesem Dokument kann geregelt werden, wie die medizinische Behandlung im Sterbeprozess verlaufen soll.

Der Notfallplan schließlich ist ein unverzichtbarer Helfer in Extremsituationen. Hier wird festgehalten, welche Handlungen in den verschiedensten Lebensbereichen (medizinische Vorsorge und Entscheidungen, Wohnen und Aufenthaltsbestimmung, Finanzen und Vermögen, Ansprüche an Sozialversicherungsträger uvm.) zu welchem Zeitpunkt vorgenommen werden müssen.

Dazu werden neben dem Notfallplan sämtliche wichtigen Unterlagen in einem Notfallordner gesammelt, der in Extremsituationen unverzichtbares Werkzeug ist. Schließlich sind die Betroffenen in solchen Lebenssituationen oft unter enormem psychischen Druck und müssen doch planvoll und verantwortungsbewusst handeln.