Generationenberatung

Generationenberatung bedeutet:

  • Aufstellung des Genogramms (Stammbaum), um die Erbberechtigten zu ermitteln
  • Vermögensaufstellung, um die zu vererbenden Werte zu kennen
  • Klärung der Sach- und Rechtslage gem. deutschem Erbrecht, wenn keine Regelungen getroffen werden
  • Klärung des Willens der potentiellen Erblasser als Vorbereitung testamentarischer Regelungen (ggf. in Zusammenarbeit mit Juristen)
  • Vorkehrungen im Vermögen treffen, um Risiken durch Pflichtteilsansprüche (immer sofort und in bar fällig) und Erbschaftsteuer zu vermeiden
  • Bei minderjährigen Erben Vorkehrungen treffen, um Ergänzungspflegschaft zu vermeiden

Was nützt das größte, gut strukturierte Vermögen, wenn es nicht den Menschen zugutekommt, für die es vorgesehen ist?

Vor allem bei größeren, komplexen oder mit Firmenvermögen verbundenen Familienvermögen ist eine frühzeitige Befassung mit dem Thema faktisch eine Pflichtaufgabe.

Schließlich wünscht man sich als Erblasser, dass die Werte nach dem eigenen Ableben in „die richtigen Hände“ kommen. Dabei spielt die Einbeziehung aller Beteiligten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt – ohne Entscheidungsdruck – eine entscheidende Rolle.

So hat die nachwachsende Generation z.B. die Möglichkeit, sich auf die Verantwortung vorzubereiten, die mit jedem Vermögen, besonders aber bei Familienunternehmen, verbunden ist.

Die Erblasser können gleichzeitig erkennen, ob ihre Vorstellungen von den Erben geteilt werden.
In der Generationen übergreifenden Vermögensplanung kommt es auf eine positive und frühzeitige Kommunikation an, um spätere Probleme bis hin zum Untergang des Vermögens zu verhindern.

Es besteht in Deutschland keine breite Mehrheit, an Erbangelegenheiten wirklich vorausschauend heranzugehen.
Das ist aber die einzige Möglichkeit, mit Freude und großer Zufriedenheit aller Beteiligten, diese höchst persönlichen und oft komplizierten Themen zu bewältigen.

Da in den nächsten Jahren ein stark steigendes Aufkommen an vererbten Vermögen zu erwarten ist, sollte das umso mehr ein Grund sein, das eigene wirtschaftliche Lebenswerk über das Ableben hinaus zu schützen.

Dafür können auch Treuhand- oder Stiftungslösungen ein probates Mittel sein. Wichtig ist, anzufangen und den eigenen Willen langfristig aktiv zu gestalten.